Regeln und allgemeine Informationen

Diese Regeln sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer und es ist die Pflicht jedes Teilnehmers, sich vor der Anmeldung mit ihnen vertraut zu machen.

  1. Nur ein Teilnehmer, der sich im Voraus ordnungsgemäß angemeldet hat, darf an dem Rennen teilnehmen. Ordnungsgemäße Anmeldung bedeutet das Ausfüllen des Anmeldeformulars und die rechtzeitige Zahlung des Startgeldes. Bei der Anmeldung ist der Teilnehmer verpflichtet, nur wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Die Anmeldung erfolgt über die Website www.s-race.cz. Auf dieser Website finden Sie auch Informationen über den Anmeldeschluss und die Zahlung des Startgeldes. Die Anmeldung ist auch vor Ort gegen ein erhöhtes Startgeld möglich (siehe Website).
  2. Der Teilnehmer, der am Rennen teilnimmt, hat das Dokument " " gelesen und akzeptiert es.REVERZ - Erklärung zur gesetzlichen Haftung für Personen- und Sachschäden".
  3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Informationen, Vorschriften und Empfehlungen des Veranstalters zu lesen, einschließlich der E-Mail-Kommunikation!
  4. Ein Teilnehmer, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten an dem Rennen teilnehmen. Der gesetzliche Vertreter dieses Teilnehmers erklärt sich mit der "REVERSE - Erklärung zur gesetzlichen Haftung für Personen- und Sachschäden" einverstanden. Im Falle einer Anmeldung vor Ort muss der Erziehungsberechtigte dieses Dokument bei der Anmeldung unterschreiben. Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist dieses Dokument auch bei der Online-Anmeldung in Papierform erforderlich (bei der Abholung des Chips abzugeben). Das Dokument kann heruntergeladen werden HIER >>. Die Teilnahme ist nur für Teilnehmer des Jahrgangs 2011 und älter erlaubt.
  5. Wenn der Teilnehmer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage oder nicht willens ist, an dem Rennen teilzunehmen, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, dem Teilnehmer das Startgeld zurückzuerstatten; der Teilnehmer verliert das Recht auf Rückerstattung und das Startgeld verfällt an den Veranstalter.
  6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den geplanten Zeitplan des Rennens zu ändern oder das Rennen ohne Entschädigung abzusagen, wenn dies durch höhere Gewalt, Naturereignisse und aus Sicherheitsgründen oder aus anderen schwerwiegenden Gründen (z.B. extrem ungünstige Witterungsbedingungen - Stürme usw.) geschieht, an deren Entstehung der Veranstalter nicht beteiligt ist, oder wenn dies durch eine amtliche Verordnung der zuständigen Organe der staatlichen Verwaltung oder der lokalen Regierung festgelegt wird. In solchen Fällen ist der Veranstalter nicht verpflichtet, dem Teilnehmer das Startgeld zu erstatten, der Teilnehmer verliert den Anspruch auf Rückerstattung und das Startgeld verfällt an den Veranstalter. Der Veranstalter ist in diesen Fällen nicht verpflichtet, den Teilnehmern den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch diese organisatorische Maßnahme entstanden ist.
  7. Der Teilnehmer muss ein Schwimmer sein.
  8. Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an dem Rennen teil und bestätigt dies mit seiner Anmeldung. Er ist sich des Risikos der Zerstörung seines Eigentums und möglicher Verletzungen während des Rennens bewusst. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder sonstige Schäden, die sich aus der Teilnahme am Rennen oder der Beobachtung des Rennens ergeben. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Veranstalter. Diese Tatsachen werden vom Teilnehmer durch die Online-Anmeldung oder durch Unterschrift bei der Anmeldung vor Ort bestätigt. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist der gesetzliche Vertreter für diese Erklärung verantwortlich. Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist eine von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Rückseite erforderlich. Sie ist vor dem Rennen bei der Chipabholung abzugeben.
  9. Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber nicht für Schäden an Gegenständen, die der Teilnehmer auf dem Gelände des Rennortes zurückgelassen hat, einschließlich der in einem Fahrzeug gelagerten Gegenstände oder der irgendwo auf der Rennstrecke zurückgelassenen Gegenstände.
  10. Ein Teilnehmer darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol und anderen narkotischen und psychotropen Substanzen, einschließlich Drogen mit gleicher oder ähnlicher Wirkung, an dem Rennen teilnehmen. In einem solchen Fall wird der Teilnehmer nicht zum Rennen zugelassen.
  11. Der Teilnehmer muss gegen Verletzungen seiner Person während des Rennens versichert sein. Der Veranstalter empfiehlt dem Teilnehmer, eine Versicherung gegen Verletzungen oder andere Schäden an Dritten während des Rennens abzuschließen.
  12. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Kleidung an das Rennen anzupassen. Der Veranstalter empfiehlt dem Teilnehmer, feste Schuhe für den Zweck des Rennens zu verwenden, Sportkleidung, die beschädigt werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Schäden an Schuhen, Kleidung und anderem Zubehör.
  13. Der Veranstalter verbietet dem Teilnehmer das Tragen von Schuhen mit Spikes oder unangemessener Kleidung und Accessoires (z.B. Nieten, Armbänder, Ringe, Ketten, Karabiner), die zu Verletzungen des Teilnehmers oder Dritter führen können. In diesem Fall wird der Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.
  14. Die Verwendung von Magnesium auf den Händen und anderen klebrigen und unterstützenden Hilfsmitteln (Wachs, Kreide, etc.) vor und während des Rennens ist verboten. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zur Disqualifikation führen. Die Verwendung von Handschuhen und anderen Stoffen, die die Hände des Teilnehmers bedecken, ist erlaubt.
  15. Der Veranstalter empfiehlt dem Teilnehmer die Verwendung von Schutzausrüstungen für den Zweck des Rennens, wie Handschuhe, Gelenk- und Wirbelsäulenschutz, Knöchelfixierung, usw.
  16. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Veranstalters und anderer von ihm beauftragter Personen strikt Folge zu leisten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit allen Informationen, Vorschriften und Empfehlungen des Veranstalters und der von ihm autorisierten Personen vertraut zu machen. Wenn der Teilnehmer die Anweisungen der Kampfrichter, des Veranstalters oder der freiwilligen Helfer/Hinderniswächter nicht befolgt, wird er disqualifiziert. Der Volunteer hat das Recht, den Teilnehmer wegen eines Regelverstoßes zu verwarnen und ihn bei einem weiteren Regelverstoß zu disqualifizieren.
  17. Der Veranstalter hat das Recht, einen Teilnehmer auszuschließen oder zu disqualifizieren, dessen Verhalten die sichere Durchführung des Rennens oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer oder Zuschauer gefährden könnte.
  18. Der Veranstalter hat das Recht, einen Teilnehmer auszuschließen oder zu disqualifizieren, dessen Verhalten gegen die allgemeinen Regeln des Fair Play verstößt, der die Anweisungen des Veranstalters, der Schiedsrichter oder der freiwilligen Helfer missachtet oder sie in irgendeiner Weise beleidigt.
  19. Der Start erfolgt im Intervall, 5 Teilnehmer starten alle 60 Sekunden. Jeder Teilnehmer hat eine vorher festgelegte Startzeit und darf nicht zu einer anderen Zeit als seiner offiziellen Startzeit starten. Die Startzeit wird bei der Abholung des Chips/der Registrierung am Tag des Rennens bekannt gegeben. Nur eine vom Hauptkampfrichter autorisierte Person darf die Startzeit ändern. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zur Disqualifikation führen.
  20. Ein Teilnehmer darf ohne zugewiesene Startnummer und Chip nicht auf der Strecke laufen. Wenn die Startnummer verloren geht, kann die genaue Zeit des Teilnehmers nicht gemessen werden. Gleichzeitig wird jedem Teilnehmer eine Nummer mit einem Marker auf das Gesicht oder den Arm gemalt. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass der Chip nicht verloren geht oder beschädigt wird, und ihn nach Beendigung des Rennens an einem festgelegten Ort abzugeben. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlustes des Chips ist der Teilnehmer verpflichtet, 500,- CZK zu bezahlen.
  21. Sollte der Teilnehmer aus irgendeinem Grund gezwungen sein, das Rennen vorzeitig zu beenden, muss er dies unverzüglich der nächsten vom Veranstalter autorisierten Person mitteilen.
  22. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die gesamte Länge des Rennens zu absolvieren und darf keine Hilfe von außen durch Zuschauer annehmen. Unter fremder Hilfe von Zuschauern ist zu verstehen: jegliches Eingreifen bei der Überwindung von Hindernissen, Unterstützung und Hilfe während des Laufs. Ein Teilnehmer darf keine Speisen oder Getränke von außen annehmen, außer an den offiziellen Verpflegungsstellen. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zur Disqualifikation führen. ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN LÄUFERN BEI DER HÜGELÜBERQUERUNG IST NUR AN BESTIMMTEN HÜGELN ERLAUBT, die vom Verantwortlichen des Veranstalters (Schiedsrichter, Hinderniswächter) festgelegt werden.
  23. Der Anfang und das Ende der Hindernisse werden mit einer Linie, einer Glocke oder durch Berühren des ersten und letzten Segments - markiert mit reflektierendem Spray - markiert. Befolgen Sie die Anweisungen der Freiwilligen an jedem Hindernis
  24. Das Testen und Befahren der Hindernisse vor dem Start des Rennens unterliegt streng den Anweisungen des Veranstalters. Es geschieht jedoch immer auf eigene Gefahr. Für Minderjährige sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
  25. Der Hindernisbetreuer/Freiwillige darf dem Teilnehmer nicht bei der Überwindung des Hindernisses helfen.
  26. Ein Teilnehmer, der sein Rennen bereits beendet hat, darf einem anderen Teilnehmer nicht beim Überwinden eines Hindernisses helfen.
  27. Im Falle einer unbeabsichtigten Verkürzung der Strecke, ohne dass ein Hindernis ausgelassen wird und ohne dass diese Verkürzung zu einer wesentlichen Beeinflussung des Rennergebnisses führt, kann der Oberschiedsrichter dem Wettkämpfer eine Zeitstrafe auferlegen, deren Höhe sich nach dem Ort des Vergehens richtet. Der Wettkämpfer hat die Pflicht, eine solche Abkürzung zu beweisen, z.B. durch Ablesen des Protokolls von seiner Uhr.
  28. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle im Rennen enthaltenen Hindernisse zu absolvieren und darf die Rennstrecke nicht abkürzen oder anderweitig gegen die Regeln der Rennstrecke verstoßen. Ein Verstoß gegen diese Regel führt zur Disqualifikation.
  29. Die Hindernisse auf der Strecke sind in "PFLICHTHINDERN" und "HANDICAP-HINDERN" unterteilt. MÜSSIGE HÜNDE müssen immer absolviert werden. Das Nichtbestehen dieser Hindernisse bedeutet Disqualifikation. HANDICAP-HERAUSFORDERUNGEN sind Hindernisse, bei denen es im Falle des Scheiterns eine alternative Aufgabe/Handicap von angemessener Länge gibt (in der Regel 2-3 mal so zeitaufwendig wie das Hindernis), die der Schwierigkeit des Hindernisses entspricht. Das Verkürzen eines Handicaps, das Überspringen eines Handicaps oder das Laufen außerhalb der markierten Strecke führt zur Disqualifikation.
  30. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Schneller-Regel zu befolgen, was bedeutet, dass die Langsameren den Schnelleren auf der Strecke und an den Hindernissen Vorfahrt gewähren und deren Weg nicht absichtlich kreuzen. Wenn ein Wettkämpfer einen schnelleren Wettkämpfer absichtlich behindert, wird er disqualifiziert. Es liegt in der Verantwortung des schnelleren Teilnehmers, die Aufmerksamkeit der vor ihm fahrenden Teilnehmer auf sich zu lenken.
  31. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Ordnung zu halten, Müll nur an den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen und sich respektvoll gegenüber seiner Umgebung und der Natur zu verhalten.
  32. Das Zerstören oder anderweitige Beschädigen von Abgrenzungsband und Stiften wird mit Disqualifikation bestraft.
  33. Der Veranstalter ist berechtigt, alle während des Rennens aufgenommenen Fotos, Video- und Audioaufnahmen ohne Einschränkung des Verwendungszwecks und ohne Anspruch auf finanzielle Vergütung des Urhebers der Fotos oder Video- und Audioaufnahmen zu verwenden.
  34. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Preisverleihung, so verzichtet er freiwillig auf die Preise und Leistungen. Im Falle seiner Abwesenheit kann eine von ihm bevollmächtigte Person den Preis für ihn entgegennehmen. Der Veranstalter hat das Recht, von dieser Person die Identifikationsdaten (Ausweis) zu verlangen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zeitpunkt der Preisverleihung den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

DEFINITION DER GEGENSEITIGEN UNTERSTÜTZUNG: Der Begriff "gegenseitige Unterstützung" bedeutet folgende Situation: Jeder Teilnehmer bemüht sich, alle Hindernisse aus eigener Kraft zu überwinden. Wenn er offensichtlich nicht in der Lage ist, ein Hindernis zu überwinden, kann er für bestimmte Hindernisse (in der Regel Barrieren) die Hilfe eines anderen Teilnehmers annehmen, der sie selbstlos anbietet. Für jedes Hindernis gibt es Regeln, die festlegen, ob gegenseitige Hilfe erlaubt oder verboten ist.

WAS KEINE ALLGEMEINE UNTERSTÜTZUNG IST: Wenn eine Strategie von zwei oder mehr Läufern (Einzelpersonen) einer anderen Person während eines Rennens absichtlich über Hindernisse hilft, um deren Zeit auf der Strecke zu beschleunigen, wird eine solche Aktion als Grund für eine Disqualifikation gewertet.

BEGRIFF DES TAPPING: Darunter versteht man den Versuch eines Teilnehmers, die Strecke eines Rennens zu beschleunigen, ohne ein Hindernis zu überwinden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Teilnehmer an das Hindernis heranläuft, es berührt und mit dem Handicap weiterfährt. Ein solches Vorgehen kann zur Disqualifikation führen.

DEFINITION DER MAXIMALEN ANSTRENGUNG ZUR ÜBERWINDUNG DES HINDERN: Bedeutet, dass der Teilnehmer beginnt, das Hindernis gemäß den Anweisungen des Hindernisbetreibers zu überwinden. Z.B. beginnt er/sie zu klettern, springt auf das Hindernis, usw. mit anderen Worten, er/sie unternimmt einen Versuch, es zu überwinden.